AGB's

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Onlineshop www.zementwaren-shop.ch ("AGB")

Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen:


1. Geltung der AGB

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, welche mit der Trutmann & Co Zementwarenfabrik ("Verkäufer") bei einer Bestellung über den Onlineshop des Verkäufers unter www.zementwaren-shop.ch ("Onlineshop") eingegangen werden und bilden integrierten Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse. Der Verkäufer anerkennt keine entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, insbesondere Abweichungen von diesen AGB, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

Drittpersonen, welche nicht Vertragspartei sind, haben keinen Anspruch auf die Geltendmachung irgendwelcher Bestimmungen dieser AGB.

Der Verkäufer behält sich vor, dass das Sortiment auf dem Onlineshop vom Sortiment des Verkäufers auf anderen Bestellkanälen (insb. telefonisch und persönliche Bestellungen) abweicht. Der Verkäufer kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder den Onlineshop ganz einstellen. Der Verkäufer haftet nicht für die Änderung, Unterbrechung oder Einstellung des Onlineshops.

2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

Die Bestellung des Käufers erfolgt online im Onlineshop. Mit der Aufgabe der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches und endgültiges Angebot zum Kauf der gewählten Produkte zu den angegebenen Bedingungen (Preis, Lieferung bzw. Selbstabholung, etc.) ab. Der Verkäufer bestätigt die Annahme der Bestellung via E-Mail. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt erst mit der Abgabe der Bestellbestätigung per E-Mail als abgeschlossen. Es ist dem Verkäufer möglich, die Annahme ohne Grund zu verweigern.

Mit der Aufgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen, verstanden und ohne Vorbehalte akzeptiert hat. Der Verkäufer kann die AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die Version der AGB, welche auf dem Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlicht wurde.

3. Preise und Produktespezifikationen

Es gelten die Preise, die zum Bestellzeitpunkt auf dem Onlineshop aufgeführt sind. Preis-, Sortiments- und Produkteänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF, exklusive MwSt. und Versandkosten. Vereinbarungen über Preise, Rabatte und Skonti usw. sind für den Verkäufer nur bindend, wenn sie schriftlich in der Bestellbestätigung festgehalten sind.

Für die jederzeitige Verfügbarkeit der in Preislisten, Katalogen, Prospekten und dergleichen aufgeführten Artikel wird keine Gewähr geleistet.

4. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung der bestellten Ware zum Transport im Betrieb des Verkäufers auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer den Transport übernimmt.

5. Bestellung und Lieferung (Liefertermine und –fristen)

Zum Zweck der Belieferung werden die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Käufers sowie die Bestellung aufgenommen. Eine Registrierung im Onlineshop ist nicht erforderlich. Die Lieferadresse des Käufers muss in der Schweiz liegen. Alle Lieferungen erfolgen an die Anschrift gemäss den Angaben des Käufers.

Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind für den Verkäufer nur bindend, wenn sie in der Bestellbestätigung schriftlich festgehalten und vom Verkäufer verbindlich bestätigt werden. Können in diesem Sinne bestätigte und verabredete Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen nicht eingehalten werden, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch eine Nachfrist von 10 Arbeitstagen zu gewähren. Falls der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachfrist nicht liefert bzw. leistet, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Rückforderung allenfalls bereits geleisteter Vorauszahlungen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder aus mittelbarem, Dritt- oder Haftungsschaden, bestehen nicht.

Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug oder offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten des Käufers (sei es im Zusammenhang mit dem betroffenen Rechtsgeschäft oder mit einem anderen Rechtsgeschäft) ist der Verkäufer berechtigt, weitere vereinbarte Lieferungen und Leistungen an den Käufer zurückzuhalten, bis sämtliche Ausstände beglichen und für die weiteren Lieferungen und Leistungen ausreichende Sicherheiten gestellt sind. Ein Rücktrittsrecht des Käufers ist in Fällen der Zurückhaltung einer Lieferung oder Leistung wegen Zahlungsverzug oder offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten des Käufers ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt durch den Käufer in Bar zum Zeitpunkt der Abholung bzw. Auslieferung oder auf Rechnung.

Bei Zahlung auf Rechnung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, ohne Mahnung ab dem 31. Tag seit Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 5 Prozent zu verlangen.

Zahlungen des Käufers werden zuerst auf dessen älteste Ausstände angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden die Zahlungen des Käufers zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur mit Zustimmung des Verkäufers oder bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils zulässig.

7. Rücknahme von Waren / Kosten für und Rücknahme von Leihpaletten

Waren

Einwandfreie, originalverpackte Ware wird innert 30 Tagen nach Lieferung zurückgenommen und zu 80% des ursprünglichen Verkaufspreises (ohne Transportkosten) gutgeschrieben (Rückvergütung). Kosten des Rücktransports und der Abwicklung (Wareneingangskontrollen, Einlagerungen etc.) gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Warenrücklieferungen bedürfen immer der vorgängigen Zustimmung durch den Verkäufer.

Für beschädigte, gebrauchte oder nicht mehr originalverpackte Ware kann keine Rückvergütung gewährt werden.

Leihpaletten
Leihpaletten (sowohl Euro- als auch Trutmann-Paletten) werden mit Fr. 20.–/Palette in Rechnung gestellt. Bei der zulässigen Rückgabe werden Euro-Paletten mit Fr. 18.- und Trutmann-Paletten mit Fr. 18.-  gutgeschrieben (Rückvergütung). Paletten werden vom Verkäufer nur zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern sie vom Verkäufer ausgeliefert worden und nicht beschädigt sind. Der Rücktransport von Leihpaletten ist Sache des Käufers. Bei Abholung durch den Verkäufer wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 8.-/Palette (egal ob Euro- oder Trutmann-Paletten) erhoben.

8. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers

Die Ware ist bei Übernahme vom Käufer sofort zu prüfen. Fehlerhafte Lieferungen (falsche Stückzahlen, falsche Produkte) und erkennbare Mängel in qualitativer Hinsicht sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, dem Verkäufer unter substantiierter Angabe des Rügegrundes mitzuteilen. Versteckte Mängel in qualitativer Hinsicht sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, dem Verkäufer unter substantiierter Angabe des Rügegrundes mitzuteilen. Die fragliche Ware ist zur Verfügung des Verkäufers zu halten. Nachträgliche Beanstandungen, Beanstandungen ohne genügend substantiierte Angabe des Rügegrundes oder Beanstandungen, die trotz Vorliegen eines erkennbaren Mangels nach Verarbeitung oder Einbau der Ware erfolgen, können nicht akzeptiert werden und die gekaufte Ware gilt in diesen Fällen als genehmigt.

Der Verkäufer kann verlangen, dass beanstandete Ware vom Käufer, auf dessen Gefahr und Kosten, an den Verkäufer geschickt wird. Mängel an Teilen einer Lieferung berechtigen nicht zur Rückweisung oder Rücksendung der gesamten Lieferung.

9. Vorliegen eines Mangels

Allgemein

Ein Mangel liegt vor und ein Anspruch auf Sachgewährleistung besteht, wenn die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist oder andere körperliche oder rechtliche Abweichungen aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

Die Sachgewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln oder Beschädigungen aufgrund natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und/oder Verwendung, bei unvorhersehbarer Übernutzung, Nichteinhaltung der Vorgaben gemäss Planungs-, Montage- und Wartungsanleitungen bzw. Versetzrichtlinien des Verkäufers hinsichtlich Installation und Nutzung (insbesondere Einsatz an unzulässigem Verwendungsort, nicht bestimmungsgemässe Verwendung, unzureichendes Warten), bei selbständiger Vornahme von Änderungen an der Ware oder bei übermässigem Salzen des Betons.

Anleitungen und Hinweise des Verkäufers auf dem Onlineshop in Preislisten, Katalogen, Prospekten und dergleichen betreffend Verwendungszweck, Verarbeitung, Einbau oder Eigenschaften der vom Verkäufer hergestellten oder angebotenen Ware beziehen sich auf den bestimmungsgemässen, üblichen Gebrauch. Sie entbinden den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung der Eignung der vom Verkäufer bezogenen Waren bzw. des vorgesehenen Verarbeitungs- oder Einbauverfahrens im Hinblick auf den speziellen Verwendungszweck.

Situation bei Transportschäden/Ablad

Der Verkäufer haftet für Transportschäden nur, wenn er den Transport selber durchgeführt hat. Verlangt der Käufer in solchen Fällen ausdrücklich, dass schwere Camions für die Zufahrt an den Abladeort über nicht 100% belastbare Zufahrten, Trottoirs etc. fahren müssen, so liegt die Verantwortung für allfällige dadurch verursachte Schäden beim Käufer. Gleiches gilt für das Abstützen des Krans.

Vorliegen eines Mangels bei Massdifferenzen

Aufgrund der Plastizität des Betons können bei sofort ausgeschalten, frischen Betonprodukten Massdifferenzen auftreten. Diese sind zu tolerieren und es liegt kein Mangel vor, sofern sie innerhalb der in den einschlägigen Normen festgelegten zulässigen Masstoleranzen liegen.

Vorliegen eines Mangels bei Kalkausblühungen/Farbabweichungen/Verfärbungen sowie Auftreten von betontechnologischen Eigenarten

Auftretende Kalkausblühungen, Farbabweichungen und Verfärbungen und leicht unterschiedliche Strahlstrukturen, wie sie bei jedem Betonprodukt vorkommen können, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Wer Ansprüche an die Optik stellt, muss gestrahlte Artikel wählen. Für Terrassenbeläge müssen auf jeden Fall gestrahlte Artikel eingesetzt werden (geringere Ausblühgefahr).

Bei unbehandelten Betonprodukten wie Platten der Serie Porphyr Struktur bzw. dergleichen, verwittert die Plattenoberfläche durch Umwelteinflüsse, dies ist kein Mangel.

An Betonplatten können folgende betontechnische Eigenarten auftreten: Fertigungsbedingte Luftporen, durch Kugelstrahlen ausgestrahlte Steine sowie Kornausbrüche, welche im Winter durch Kiesel bzw. Jurakalksteine mit geringerer Rohdichte hervorgerufen werden. Ihr Vorkommen ist auf die natürlichen petrologischen Eigenschaften des Werkstoffs zurückzuführen und stellt somit keinen Mangel dar.

Vorliegen eines Mangels bei Haarrissen

Oberflächliche Haarrisse infolge Schwund sind auf dem trockenen Betonprodukt grundsätzlich nicht sichtbar. Trocknet aber die regennasse Oberfläche langsam ab, können Haarrisse sichtbar werden; sie beeinträchtigen die Qualität und Stabilität des Produktes nicht und stellen keinen Mangel dar. Es wird auf die Hinweise und Richtlinien in den Publikationen der Beratungsstelle Technik und Forschung im Betonbau (TFB AG), in Wildegg verwiesen. Ein Mangel liegt erst vor, wenn die Haarrisse den dort beschriebenen Umfang überschreiten.

10. Haftung des Verkäufers bei Vorliegen eines Mangels

Bei Vorliegen eines Mangels sowie rechtzeitiger und korrekter Rüge hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung (beim Verkäufer) oder Ersatz des schadhaften Teils (nach Wahl des Verkäufers). Allfällige Transportkosten sowie Aus- und Einbaukosten (insbesondere Kosten für die Demontage, Entfernung und Neuinstallation) sind in jedem Fall vom Käufer selber zu tragen. Auf die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung bzw. auf die Ersatzlieferung gewährt der Verkäufer dieselbe Sachgewährleistung wie für die Erstlieferung, allerdings zeitlich begrenzt auf 6 Monate nach Abnahme der Nachbesserung bzw. nach Erhalt der Ersatzlieferung.
Alle weitergehenden Mängelrechte oder Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung erhoben und bearbeitet werden. Der Käufer willigt mit der Akzeptierung dieser AGB dazu ein, dass die erhobenen Daten vom Verkäufer verarbeitet und genutzt werden können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt im Übrigen den Bestimmungen der Datenschutzerklärung, welche hier abrufgerufen werden kann und integraler und bindender Bestandteil dieser AGB ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowohl des Verkäufers als auch des Käufers gilt der Sitz des Verkäufers (Regensdorf ZH). Auf alle mit dem Verkäufer abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung ist Regensdorf ZH. Der Verkäufer behält sich vor, den Käufer auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz gerichtlich zu belangen.